Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Bestimmungen zum Geltungsumfang des Mandats sowie zur Substitution

1.1 Definition und Umfang des Mandats:

Der konkrete Umfang des Mandats zur Vermittlung und Abwicklung staatlicher Förderungen wird individuell und fallbezogen in einer separaten Mandatsvereinbarung spezifiziert und fixiert, welche integraler Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrages ist.

1.2 Zulässigkeit der Substitution:

Der Mandatar ist befugt, die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen zu lassen, wobei die Vergütung derartiger Dritter ausschließlich durch den Mandatar selbst zu erfolgen hat und keine direkten Rechtsbeziehungen zwischen dem Dritten und dem Mandanten entstehen.

1.3 Wettbewerbs- und Abwerbeverbot:

Der Mandant verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung keine Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Gesellschaften zu etablieren oder fortzuführen, die vom Mandatar im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzt wurden, noch diese für gleichartige oder ähnliche Leistungen zu engagieren, die der Mandatar ebenfalls anbietet.

2. Sicherstellung der Unabhängigkeit

2.1 Gegenseitige Loyalität:

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur uneingeschränkten Loyalität.

2.2 Schutz der Unabhängigkeit:

Die Parteien sind angehalten, alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um jegliche Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Mandatars oder dessen beauftragte Dritte zu verhindern.

3. Schutz und Integrität geistigen Eigentums

3.1 Urheberrechtliche Bestimmungen:

Alle Urheberrechte an Werken, die vom Mandatar oder dessen beauftragten Dritten im Rahmen des Mandats erstellt werden, verbleiben ausschließlich beim Mandatar. Eine Nutzung dieser Werke durch den Mandanten ist ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke zulässig. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung des Mandatars ist untersagt und entbindet den Mandatar von jeglicher Haftung für die Korrektheit der Inhalte gegenüber Dritten.

3.2 Wettbewerbsrechtliche Einschränkungen:

Der Mandant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Mandatars nicht berechtigt, im gleichen Geschäftsfeld tätig zu werden. Bei Nichteinigung im Rahmen von Vertragsverhandlungen bleibt es dem Mandanten untersagt, entsprechende geschäftliche Aktivitäten zu entfalten.

3.3 Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlung:

Verstöße des Mandanten gegen die in diesen AGB festgelegten Bestimmungen berechtigen den Mandatar zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung weiterer rechtlicher Schritte, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz.

4. Aufklärungs- und Informationspflichten des Mandanten

4.1 Vollständigkeit der Informationen:

Der Mandant ist verpflichtet, dem Mandatar alle relevanten Informationen und Dokumente, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Mandats erforderlich sind, zeitnah und unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

5. Datenschutz und Geheimhaltung

5.1 Geheimhaltungsverpflichtung:

Der Mandatar verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit bezüglich aller ihm im Rahmen des Mandats bekannt gewordenen Informationen über geschäftliche, betriebliche und private Angelegenheiten des Mandanten.

5.2 Datenschutzbestimmungen:

Der Mandatar ist ermächtigt, im Rahmen der vertraglich festgelegten Zwecke personenbezogene Daten zu verarbeiten, unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen, einschließlich der Einholung erforderlicher Zustimmungen, durch den Mandanten erfolgt sind.

6. Honorierung der erbrachten Leistungen

6.1 Honorarfälligkeit:

Bei der Auftragserteilung ist das sog. Ersthonorar fällig. Nach Abschluss des vereinbarten Werkes oder der Erbringung der spezifizierten Dienstleistung ist die Aufwandsentschädigung entsprechend der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung fällig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, entsprechend dem Fortschritt des Projekts Zwischenabrechnungen zu stellen.

6.2 Rechnungsstellung:

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine ordnungsgemäße und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Rechnung auszustellen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.

6.3 Erstattung zusätzlicher Auslagen:

Alle während der Ausführung des Auftrags anfallenden Barauslagen, Spesen, Reisekosten und ähnliche Aufwendungen sind vom Auftraggeber zusätzlich zu erstatten, sofern diese zuvor schriftlich genehmigt wurden.

6.4 Ausfallhonorar:

Sollte die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfolgen oder vorzeitig beendet werden, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf das vollständige Honorar, abzüglich der dem Auftragnehmer durch die Nichtausführung ersparten Aufwendungen.

6.5 Zahlungsverzug:

Bei Nichtzahlung fälliger Rechnungen werden Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe berechnet. Zusätzlich behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Erbringung weiterer Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

7. Elektronische Kommunikation

7.1 Elektronische Rechnungslegung:

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, Rechnungen in elektronischer Form zu erhalten.

8. Vertragsdauer und Kündigungsmodalitäten

8.1 Vertragsdauer:

Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und endet automatisch mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, es sei denn, es werden weitere Vereinbarungen getroffen.

8.2 Kündigung aus wichtigem Grund:

Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei die wesentlichen Vertragspflichten verletzt oder in Zahlungsverzug gerät.

9. Haftungsbeschränkungen

9.1 Haftungsumfang:

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz verursacht wurden. Diese Beschränkung gilt auch für von Dritten verursachte Schäden.

9.2 Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen:

Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

9.3 Weitergabe von Haftungsansprüchen:

Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags Dritte heranzieht und hieraus Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche entstehen, werden diese an den Auftraggeber abgetreten.

10. Geltungsbereich und Ausschluss fremder AGB

10.1 Exklusivität der AGB:

Für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten diese AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt.

10.2 Fortgeltung der AGB:

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

11. Umgang mit Fördermitteln und Aufwandsentschädigung

11.1 Aufwandsentschädigung:

Der Auftragnehmer erlangt nach Prüfung möglicher Optimierungen und Einsparpotenziale eine Aufwandsentschädigung, die individuell mit dem Vertragspartner festgesetzt wird.

12. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

12.1 Verbindlichkeit der Vertragsangaben:

Beide Parteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

12.2 Schriftformerfordernis:

Jegliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam.

12.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

Stand 14. August 2024

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